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Ihre Dipl. Ing. Freie Architektin Marion Rehberger.

Bauantrag

Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.


Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen, kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Näheres regeln meist entsprechende Rechtsverordnungen der Bundesländer (Bauvorlagenverordnungen).


Der Bauantrag beinhaltet


· die kompletten Bauformulare,
· die Planunterlagen im M 1:100,
· den Lageplan schriftl. und zeichnerischen Teil,
· BRI,
· Wohnflächenberechnung,
· Nachweis über die Feuerungsanlage
· Stellplatznachweis
· Statistischer Erhebungsbogen
· Entwässerungsgesuch
 

Architektur

Architektur bedeutet für mich als Architektin, Lebensraum für Menschen zu schaffen. Wünsche und Träume wahr werden zu lassen. Ein zu Hause zu schaffen.

Innen und außen im Einklang. Ein Spiel der Materialitäten. Immer wieder neues auszuprobieren.